Gutachten – Hochbau

Die zu bewertenden Bauschäden sind individuelle Schäden, welche meist diverse Ursachen haben. Ein Sachverständiger für Schäden an Gebäuden ist ein hoch qualifizierter Generalist, welcher ein breites Spektrum zu dem Baugeschehen hat und deren interne Abläufe aus eigener Erfahrung als Architekt oder Bauingenieur kennt.
Er kennt die einschlägigen Normen und den anerkannten Regeln der Technik (Stand der Technik) zu den einzelnen Baugewerken und Konstruktionen. Er ist über die rechtlichen Zusammenhänge zur Technik informiert, berät jedoch nicht in Rechtsfragen. Er ist mit diversen Messinstrumenten ausgestattet und bildet sich ständig auf Fachseminaren und in Arbeitsgruppen weiter.

Das Gutachten wird zu Ihrem individuellen Fall parteineutral zum Zweck des Gutachtens die Fragen beantworten, welche von Ihrer Seite gestellt werden.

Die Baugutachten werden i.d.R. für die Herleitung der Schadensursache, zum Verursacher und zur Höhe des Schadens von Bauherren und Anwälten beauftragt.

Technischer Beweis:

Die angefertigte Unterlage ist als technischer Parteivortrag:

Die Inhalte sind in der Regel:

Das Team von SCHÄDEN AN GEBÄUDEN bundesweit arbeitet sehr eng, schnell und effektiv zusammen, um Ihnen das parteineutrale Gutachten zu Ihrer individuellen Fragestellung zeitnah zur Verfügung zu stellen. Viele Kunden beweisen dies mit ihrer freundlichen Referenz und auch ständigen Aufträgen, seit über 20 Jahren.

PLANUNGSSCHADEN

Architekten und Ingenieure planen die Gebäude und schreiben diese aus. Bereits in der Werkplanung, Kostenermittlung, Koordination fachlich Beteiligter, Ämter, Sondergutachten, Grundlagenermittlung, … können Fehler entstehen, welche sich am Gebäude manifestieren.

HOHLRAUMINSPEKTION

Boden-, Deckenaufbauten und Schächte werden bei Bedarf mit kleinen Öffnungen versehen, damit die Hohlrauminspektion die Schadensursache oder die Schadensfolge untersucht werden kann.


BAULEITUNG und KOORDINATION

Die Bauleitung übernimmt die Werkplanung und Ausschreibung und koordiniert die fachlich Beteiligten und ausführenden Betriebe. Fehlerhafte Koordination, Änderung/Anordnen von Ausführungsdetails, das nicht Einhalten von Vorgaben, … können Schäden an Gebäuden verursachen.


DENKMALSCHUTZ UND BEWEISICHERUNG

In der Denkmalpflege werden besondere Anforderungen an die Dokumentation gestellt, welche für das Archiv des Denkmalamtes und als Planungsgrundlage zum Bauvorhaben erforderlich ist.

Sonderthema: BEWEISSICHERUNG vor BAUBEGINN
BAUAUSGFÜHRUNG

Es werden Gutachten zu allen Hochbaugewerken vom Fundament bis Dach, vom Rohbau bis Ausbau erstellt.
Für grenzgängige Spezialthemen werden in Abstimmung mit dem Auftraggeber Spezialisten herangezogen (selten).


BESTANDSANALYSE – GRUNDLAGENERMITTLUNG

Bestandsanalyse von Gebäuden, ist eine sachverständig ermittelte Grundlagenermittlung als Basis für die planenden Architekten und Ingenieure, mit Laboruntersuchungen zur Feststellung der Substanz und Aufbauten, etc. Weiterer Vorteil: Planungssicherheit und Kostensicherheit vor Planungsbeginn

Sonderthema: BEWEISSICHERUNG vor BAUBEGINN
ZERSTÖRERISCHE BAUTEILÖFFNUNG

In manchen Fällen muss der Aufbau zerstörerisch erfolgen damit die Bauteilschichten zur Schadensursache untersucht werden können.


BAUHYSIKALISCHE BETRACHTUNG

Bauphysikalische Vorgänge an und in Bauteilaufbauten und -schichten verursachen unterschiedliche Schäden, häufig auch durch Tauwasserausfall. Bauphysikalische Berechnungen mit tauglichen NACHWEISPROGRAMMEN unterstreichen die Feststellungen zur Ursache.