FAQ - HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Häufige Fragen – klar beantwortet

Gutachten sind Vertrauenssache.
Deshalb finden Sie hier Antworten auf die Fragen,
die in Gesprächen, E-Mails und Telefonaten im Vorfeld der Beauftragung
am häufigsten gestellt werden:

  • Wie läuft eine Beweissicherung ab?

  • Was kostet ein Gutachten?

  • Wann kommt die Drohne zum Einsatz?

Und viele weitere Fragen rund um Abläufe, Technik und Auftragserteilung.
Unsere Antworten helfen Ihnen, fundiert zu entscheiden – und Klarheit zu gewinnen.

Allgemeines

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Mindestanforderungen: Jeder eingereichte Rechnung muss sich an den allgemeinen Anforderungen gem. § 14 VOB Teil B inkl. der erforderlichen Nachweise bewerten lassen.
Grundsätzlich gilt:
Alle Angebote und Rechnungen müssen zu den Einzelpositionen den Inhalt der Leistung vollständig beschreiben,
die Massen und Einzelpreise müssen zwingend nachvollziehbar von Angebot bis Schlussrechnung die gleichen Positionen ausweisen.
Zusätzliche Leistungen, welche in den Schlussrechnungen additiv zu den Angeboten abgerechnet werden sollen, sind gem. § 14 VOB Teil B zu kennzeichnen.

Checkliste zu den erforderlichen Unterlagen, zu jedem Schaden. 

  • Vergabe LV zu allen geschädigten Gewerken, insbesondere bei Bauleistungsschäden immer nachzuweisen,
  • Bei Trocknungsarbeiten, die Anfangsmessung vor Aufbau der Trocknungsgeräte, die Abschlussmessung zum Nachweis, plus Stromverbrauch der Einzelgeräte in kW/h,
  • Mengenberechnungen: Je nach Masseneinheit (m, m², m³, St) mit Angabe des Rechenweges,
  • Zeichnungen, Skizzen: Systemzeichnungen, aus denen zu rekonstruieren ist, wie und wo die Maße gemessen wurden,
  • Stundenberichte: Protokolle des Auftragnehmers der täglich erbrachten Leistungen, durch den Auftraggeber quittiert,
  • weitere erläuternde Belege, wie Fotos zur Erläuterung der in Rechnung gestellten Sanierungsleistung, ggf. Ursache, etc. o. ä.,
  • Abnahmeprotokolle: Abnahmen und auch Teilabnahmen der geschädigten Einzelgewerke

Bei Abweichungen oder Rückfragen, rufen Sie in der Zentrale den zuständigen Key Operator an: +49 (0)30 88729255

Ein Sachverständigen-Team mit Hauptsitz in Berlin, das bundesweit Gutachten zu Gebäudeschäden erstellt, inklusive Feststellungen, Ursachenanalyse, Verursacher und Kostenschätzung oder Angebots und Rechnungsprüfung.

Dipl.-Ing. FH Stephan Eich, freischaffender Architekt (Kammermitglied der Architektenkammer Berlin seit 1994), Sachverständiger für Schäden an Gebäuden seit 1998,  Gründer und Key Operator in der Zentrale seit 2000.

Rund 27 Standorte bundesweit, mit über 20 Sachverständigen

Bereits seit über 25 Jahren aktiv, mit der Erfahrung aus weit über 2.350 Gutachten.

Versicherungen, Kommunen, Bauherren, Investoren, Projektentwickler und Privatpersonen, Mandanten der Rechtsanwälte.

Ja – sie sind neutral, objektiv und gerichtsfest.

Ein Teil sind öffentlich bestellt und vereidigt (IHK/AK/IK), teilweise EU-zertifiziert sowie geprüft nach DIN EN ISO/IEC 17024 und Sachverständige welche sich laufend jährlich weiterbilden und zuvor eine 3 jährige Grundausbildung zum Sachverständigen für Schäden an Gebäuden mit Prüfung erfolgreich abgeschlossen haben. Alle haben eine 48 Stunden SAG-Aufnahmeprüfung mit umfangreichen Fragen bestanden, damit Sie im Team aufgenommen werden können.

Alle Hochbau-Gewerke von der Planung - Überwachung bis zur Ausführung; bei Bedarf zieht man Fachgutachter (z. B. Schimmel, Grundbau) hinzu.

Für präzise Schadensermittlung, bauphysikalische Messungen, Photogrammetrie und Dokumentation in schwer zugänglichen Bereichen

Ja – sowohl baubegleitende Beweissicherung als auch Schadenserhebung im Bestand und Neubau.

Leistungen & Gutachtenarten

  • Versicherungsgutachten

  • Parteien- und Streitgutachten

  • Beweissicherungsgutachten

  • Technische Gutachten zu Baufehlern

  • und weitere zum Einzelfall (Kostenüberschreitung, Bauzeitüberschreitung, ... fragen Sie einfach an)

Im Auftrag von Versicherungen (z. B. Bauleistung, Gebäudeversicherung, Elementarschaden. Haftpflicht: Bauherren, Firmen, Architekten und Ingenieure)

Für neutrale Klärung zwischen Beteiligten mit Ursache, Verantwortlichkeit und Kosten. vor und zum Prozess begleitend - Erstellung technischer Beweisbeschlussfragen für den juristischen Vortrag in Zusammenarbeit mit ihrem Rechtsanwalt.

Vor Baubeginn zum Schutz von Nachbargebäuden gegen spätere nicht unüblichen Schadenforderungen oder Behauptungen.
Zur Schadensverfolgung während der Bauzeit und zum Abschluss des Bauvorhabens.

Ja – inklusive umfassender technischer Bewertung.

Ja – individuell ausgearbeitete Fachvorträge zu Bau- und Sachverständigenthemen insbesondere zu Drohnen.
Seit 2025 auch zur Haltung von Prüfenden, siehe Buch: Zwischen Zweifel und Klarheit 

Ja – zu Baufehlern, Handwerkerfehlern, Planungsmängeln, Materialfehlern, ...

a, u. a. nach Überschwemmungen, Starkregen, Erdbeben im Ausland, Erfahrung aus den großen Kumulschäden 2013, 2018, 2020 und 2021.

Ja – Bau Risk technische Begleitung ohne Weisungsbefugnis mit Berichterstattung, zur Dokumentation und Aufzeigen von erkannten Risiken

Ja, z. B. Kommunen oder Großprojekte.

Ablauf & Methodik

Schadenaufnahme, Messungen, Fotos, ggf. Drohnenflug.

Ja – Pläne, Ausschreibungen, Normen, Gerichtsbeschlüsse etc. Wenn nicht vorliegend werden diese angefordert.

Ja – Temperatur, Feuchte, bauphysikalische Analyse, wenn zum Gutachten erforderlich.

a – für schwer zugängliche Bereiche wie Dachflächen, Fassade.

Bei komplexen Schadensbildern wie Schimmel, Boden, Grundbau.
Die Proben werden entweder selbst oder vom Labor entnommen, dies ist individuell vom Einzelfall abhängig und muss zwingend erforderlich sein, sonst nicht.

Dokument, Ursachenanalyse, Beurteilung, Kostenschätzung, Fazit / Empfehlung.

Ja – im Gerichtsverfahren als belastbares Beweisdokument zur Klage oder Klageabwehr oder zur Erstellung und Begründung von Beweisbeschlussfragen und deren Prüfng zu den Antworten des Gerichtssachverständigen.

Abhängig von Umfang & Komplexität, Vollständigkeit der Unterlagen; Zeitrahmen wird im in der Regel im Vorfeld eng abgestimmt.

  • Durch Erfahrungen, technische Analysen, bauphysikalische Messungen, Fotodokumentation.

  • Aus der Erkenntnisse aller Aussagen in Kongruenz der belegbaren und nicht belegbaren Beweislage als Indiz im holistischen Zusammenhang zur Ursache und Folge.

Ja – bis hin zur Sanierungsempfehlung und den eingereichten Angeboten und Rechnungen.
Diese werden auf Ortsüblichkeit und Angemessenheit zum Schaden geprüft.  

Honorar & Versicherung auswählen Honorar & Versicherung

Abhängig vom Aufwand: Schadenkomplexität, Umfang, Anfahrtsweg.

Das hängt vom Versicherungsvertrag ab – oft übernimmt die Gebäude- oder Bauleistungsversicherung bei einem gedeckten Schaden.

Es gelten marktübliche Bewertungssysteme, wie HOAI, etc.

Ja – nach Besprechung der Anforderungen wird ein Angebot erstellt.

Ja – Reiseaufwand und Spezialausstattung wie Drohnen können gesondert berechnet werden.

Auf Anfrage möglich, z. B. für Beweissicherung vor Baubeginn.

Ja – bei größeren Bauvorhaben oder Serienaufträgen können Konditionen verhandelt werden.

In Einzelfällen möglich – bitte individuell anfragen.

Nein, klassische Sachverständigenleistungen sind nicht förderfähig.

Bei einem Sachverständigengutachten im Gerichtsprozess, ob Klage oder Klageerwiderung, Berufung, etc. tragen Sie die Kosten zum technischen Klagevortrag, welcher ihr(e) Jurist(in) dann in den Prozess als Kosten einbringen und diese geltend machen. Fragen Sie hierzu ihren juristischen Beistand.

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